Erklärung zur Barrierefreiheit – dTicket

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die dTicket-Anwendung.

Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft ist bemüht, ihre mobile Anwendung (Version 1.4.0, April 2022) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die vorliegende Erklärung beruht auf folgenden Rechtsvorschriften:

  • Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der dTicket-Anwendung hat ergeben, dass diese zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung noch nicht vollkommen vereinbar mit den Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung gemäß Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) ist.

Die weitere Überprüfung auf eine barrierefreie Gestaltung ist aktuell geplant. Unter anderem wird diese die folgenden Unvereinbarkeiten untersuchen.

Nicht barrierefreie Inhalte – Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Rechtsvorschriften

Bei der Testdurchführung der Apps wurden insgesamt 16 Anforderungen mit „nicht erfüllt“ bewertet. Somit ist das Produkt nur teilweise mit der BITV 2.0 und dem BGG vereinbar. Die folgenden Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte
  • Anzeige der App nur in vertikaler Ausrichtung
  • Farbkontraste bei Textinhalten und Icons
  • Bedienung mit Bluetooth-Tastatur
  • Zeitbezogene Anforderung
  • Bewegte Inhalte abschaltbar
  • Tastaturfokus
  • Komplexe Zeigergesten
  • Unerwartete Kontextänderungen
  • Pflichtfelder-Kennzeichnung
  • Hinweise auf erforderliche Formatierungen
  • Mehrere Kommunikationsmöglichkeiten
  • Anzeige/Bereitstellung von allen relevanten Informationen zur Nutzung der App
  • Bei der Verwendung von Unterstützungstechnologien:
    • Überschriftenstruktur
    • Verfügbarkeit der Detailansicht und des Ticketkaufs (Android)
    • Information zur Hauptsprache einzelner Ansichten
    • Informationen über Ladeprozess
    • Verfügbarkeit aller visuell vorhandener Informationen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im März 2022 erstellt.

Die Einschätzung beruht auf unserer nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vorgesehenen Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?

Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Anwendung benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der/dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Über die folgenden Internetseite können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Ombudsverfahrens gemäß §§ 9 ff. BITV NRW herunterladen:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/antrag_ombudsverfahren_0.pdf