Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die MVG Deutschland-Anwendung. Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ist bemüht, ihre mobile Anwendung (Version 1.4.0, April 2022) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die vorliegende Erklärung beruht auf folgenden Rechtsvorschriften:
Die Überprüfung der MVG Deutschland-Anwendung hat ergeben, dass diese zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung noch nicht vollkommen vereinbar mit den Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung gemäß Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) ist.
Die weitere Überprüfung auf eine barrierefreie Gestaltung ist aktuell geplant. Unter anderem wird diese die folgenden Unvereinbarkeiten untersuchen.
Bei der Testdurchführung der Apps wurden insgesamt 16 Anforderungen mit „nicht erfüllt“ bewertet. Somit ist das Produkt nur teilweise mit der BITV 2.0 und dem BGG vereinbar. Die folgenden Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei:
Diese Erklärung wurde im März 2022 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf unserer nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vorgesehenen Selbstbewertung.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail unter:
mvg.barrierefreiheit@swm.de
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Anwendung benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Über die folgenden Internetseite können Sie den Antrag auf Einleitung eines Ombudsverfahrens gemäß § 3BayEGovV herunterladen:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index