Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die RMV.Deutschland-Anwendung.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH ist bemüht, seine mobile Anwendung (Version 1.4.0, April 2022) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die vorliegende Erklärung beruht auf folgenden Rechtsvorschriften:
Die Überprüfung der RMV.Deutschland-Anwendung hat ergeben, dass diese zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung noch nicht vollkommen vereinbar mit den Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung gemäß Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik ist.
Die weitere Überprüfung auf eine barrierefreie Gestaltung ist aktuell geplant. Unter anderem wird diese die folgenden Unvereinbarkeiten untersuchen.
Bei der Testdurchführung der Apps wurden insgesamt 16 Anforderungen mit „nicht erfüllt“ bewertet. Somit ist das Produkt nur teilweise mit der BITV 2.0 und dem BGG vereinbar. Die folgenden Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei:
Diese Erklärung wurde im März 2022 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf unserer nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vorgesehenen Selbstbewertung.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail unter:
info@rmv.de
Sie können auch das Feedback-Formular nutzen:
www.rmv.de/kundenanliegen
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Anwendung benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neue Bäue 2
35390 Gießen
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerde- und Durchsetzungsverfahrens können Sie bei der Beauftragten der Landesbeauftragten für barrierefreie IT, Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Hessen per E-Mail stellen:
ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de